Falscher Kontext

30.8.2010 – Das Ganze hat mit Honorar beziehungsweise Honorarberatung so viel zu tun wie Kühe melken mit Weltraumfahrt. Der mit seiner Klage erfolglose Makler hat eine Vermittlungsgebühren-Vereinbarung mit dem Kunden getroffen. Also eine Courtagevereinbarung.

Ein Honorar erhält man für eine Beratung. Eine Courtage/ Vermittlungsgebühr für eine Vermittlung. Dass die streitgegenständliche Vermittlungsgebühr unverschämt hoch ist, kommt erschwerend hinzu. Kein echter Honorar-/ Versicherungsberater käme im Traum auf die Idee, ein solches „Honorar“ für die Vermittlung einer Police abzurechnen.

Harald Leissl

h.leissl@aval.de

zum Artikel: „Wenn die Honorarvereinbarung zum Bumerang wird”.

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