30.8.2010 – Das Ganze hat mit Honorar beziehungsweise Honorarberatung so viel zu tun wie Kühe melken mit Weltraumfahrt. Der mit seiner Klage erfolglose Makler hat eine Vermittlungsgebühren-Vereinbarung mit dem Kunden getroffen. Also eine Courtagevereinbarung.
Ein Honorar erhält man für eine Beratung. Eine Courtage/ Vermittlungsgebühr für eine Vermittlung. Dass die streitgegenständliche Vermittlungsgebühr unverschämt hoch ist, kommt erschwerend hinzu. Kein echter Honorar-/ Versicherungsberater käme im Traum auf die Idee, ein solches „Honorar“ für die Vermittlung einer Police abzurechnen.
Harald Leissl
zum Artikel: „Wenn die Honorarvereinbarung zum Bumerang wird”.




