21.2.2008 – Als „Mehrfachagent“ oder auch als Makler finde ich dieses Urteil eine Frechheit! Da kann man mal wieder sehen, wie die Ausschließlichkeits-Vertreter geschützt werden, sogar vor Gericht.
Das zeigt mal wieder, wie in Deutschland mit zweierlei Maß gemessen wird! Genau solche Urteile bestätigen dann noch die Inkompetenz und die Falschberatung von vielen Ausschließlichkeits-Vertretern, die draußen beim Kunden machen können was sie wollen. Sie werden eh dafür nicht belangt!
Ein Schlag ins Gesicht für jeden normal denkenden Verbraucher, oder? Gerechter Verbraucherschutz in Deutschland? – Ein Witz!
Jeder „Mehrfachagent“, ach Entschuldigung das Wort gibt es ja nicht mehr und auch Makler würde für solche Falschberatung an die Wand genagelt werden! Zurecht!
Marco Sperber
zum Artikel: „Neues Urteil zur Vermittlerhaftung”.




