14.9.2026 – „Die Aufsicht hebt zudem explizit hervor: ‚Darüber, ob die bearbeiteten Beschwerden begründet sind und damit auch über die Qualität des Versicherungsgeschäfts, trifft die Statistik keine Aussage.‘“
Diese Statistiken sollten ignoriert werden, bis sich tatsächlich sinnvolle Aussagen ableiten lassen. Ich kann nicht erkennen, welchen Sinn es macht, die Bafin in einem Schadenfall zu informieren, wenn keine konkrete Antwort folgt. Da war die Tätigkeit des BAV (Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen) praxisnäher.
Erwin Daffner
zum Artikel: Die Wohngebäudeversicherer mit den größten Beschwerdeproblemen




