27.6.2025 – Wenn es ein Ziel der Rentenreform ist, mehr Menschen über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten zu lassen, dann geht die Reform nicht weit genug, wenn sie nur eine sachgrundlose Befristung nach Erreichen der Regelaltersgrenze ermöglicht. Dies setzt eine doppelte Freiwilligkeit voraus.
Gerade hoch qualifizierte Menschen würden gerne noch länger arbeiten, wenn sie der Arbeitgeber denn arbeiten lassen würde – zu den bisherigen Konditionen. Das ist der Knackpunkt! Hochqualifizierte erscheinen vielen Personalabteilungen zu teuer, man möchte sie eher früher los werden.
Erfolgsversprechend wäre die Reform in diesem Punkt nur, wenn der Mitarbeiter das Recht bekommt, bis zu einem gewissen Alter zu bestehenden Konditionen weiter arbeiten zu dürfen. Da sollte dann eine einfache einseitige Erklärung des Mitarbeiters genügen.
Jede Regelung, die doppelte Freiwilligkeit erfordert, wird in den meisten Fällen nicht zum von der Bundesregierung gewünschten Erfolg führen. Auf der anderen Seite ist es auch verständlich, dass so eine Regelung seitens der Arbeitgeber maximalen Widerstand erzeugen wird.
Wäre es da nicht ehrlicher, die Regelaltersgrenze gleich um ein Jahr zu erhöhen? Für alle, flankiert mit vorzeitigen Verrentungen ohne Abschlag für körperlich Belastete. Das könnte den Kollaps des Rentensystems eventuell noch verhindern.
Andreas Klapproth
andreas.klapproth@protonmail.com
zum Artikel: „Arbeitsministerin legt Entwurf für erste Rentenreform vor”.




