19.9.2007 – Dies ist nun schon der zweite Versuch der Arag Rechtsschutz-Versicherung, auf diese „billige" Art und Weise Rechtschutz-Policen an den Kunden zu bringen.
Ohne Beratung (Beratungsprotokoll?) ohne Informationen und natürlich an den Vorgaben der Versicherungsvermittler-Verordnung und dem Vermittler vorbei. Für mich als Versicherungsmakler gibt es nur eine Konsequenz: „Die Zusammenarbeit mit Arag habe ich aufgekündigt“!
Wer wie die Arag so am Markt agiert, sollte dann auch die Folgen in Kauf nehmen.
Die Arag schädigt nicht nur sich selbst, sondern auch die Bestrebungen der Verbraucherschützer (und seriösen Versicherungsmakler) nach kundenorientierter, fachkundiger Beratung und Vergleiche der Produkte.
Eine Abmahnung an die Arag und den Vertreiber der Rechtschutz-Policen, sowie rechtliche Konsequenzen durch die BaFin sollten folgen, um dem Treiben ein Ende zu setzen.
Eberhard Stopp
zum Leserbrief: „Bitte kein Policenverkauf über Warenhandelsketten ”.




