9.2.2016 – Mit Interesse habe ich das Interview gelesen und freue mich, dass darin unsere neue Unfallversicherung thematisiert wird. Leider sind einige Aussagen nicht zutreffend. Als Verantwortlicher für die privaten SHU-Sparten der VHV möchte ich daher auch im Interesse unserer Kunden und Vermittler einige Punkte klarstellen.
Für unsere Unfallversicherung Klassik-Garant stellen wir keine Gesundheitsfragen. Krankheiten kommen daher weder im Antragsprozess noch im Leistungsfall zum Tragen. Lediglich die Regelungen zur Mitwirkung sind zu beachten. Dies ist im Antrag und in den Bedingungen eindeutig geregelt. Die Tarifbestimmungen werden wir in diesem Punkt noch konkreter gestalten.
Bei der Beantragung der Unfallversicherung setzen wir als moderner Maklerversicherer auf unsere Angebotssoftware VOKIS. Mit dieser möchten wir den Vermittler bestmöglich dabei unterstützen, die Bedeutung und Relevanz der nur beim Baustein Exklusiv anzugebenden Krankheiten einzuschätzen und transparent zu machen. Eine in die Software eingebaute Navigationshilfe unterstützt eine nahezu fallabschließende Gesundheitsprüfung.
Der Vermittler kann sich im Sinne der Beratungshaftung darauf verlassen: das, was nicht gefragt wird, ist auch nicht relevant. Wir sind überzeugt, ein modernes, kundenfreundliches und beratungssicheres Produkt auf den Markt gebracht zu haben. Das zeigen auch unsere aktuellen Erfahrungen mit Kunden und Vertriebspartnern.
Michael Galuba
zum Artikel: „Wenn der Versicherte im Schadenfall ohne Schutz dasteht”.




