9.6.2004 – Ihr Ansinnen in allen Ehren...aber ist dieses realistisch? Risikoaufklärung der Form nach hilft nicht weiter. Kunden fassen Erkrankungen, die mit keiner AU verbunden sind, nicht als Krankheit auf. Sie verdrängen auch schwere Erkrankungen nach gewissen Zeiträumen.
Daher sind Rechtsbehelfe und Belehrungen relativ sinnlos. Diese helfen nur dem Vermittler zu einem reinerem Gewissen und in Haftungsfragen. Es liegt an den Vermittlern die gängigen und risikorelevanten Krankheitsbilder einzeln durch zu gehen.
Selbst Aufzählungen beim Gespräch bergen die Gefahr, das der Kunde nach dem dritten Krankheitsbild nicht mehr zuhört. Sinnvollerweise wären branchenübergreifende und faire Ermahnungen - auch seitens der Verbraucherschützer - „befruchtender".
Es gibt immer noch Kunden, die bei Kollegen unterschreiben, die schwere und schwerste Erkrankungen mit einer lapidaren Bemerkung vom Tisch wischen und diese Erkrankungen finden nicht Eingang in den Antrag des Versicherungsunternehmens.
Wenn dieses unterbunden werden würde, dann wäre viel gewonnen!
Martin Meyer
zum Artikel: „Vermittler sollte Risikoaufklärung verstärken”.




