Anteil an Verbraucherberatung eher gering

10.9.2013 – Die Transparenz, mit der Rüdiger Falken über seine Arbeit berichtet, ist sehr begrüßenswert. Ich finde nicht, dass der sehr lesenswerte Artikel zeigt, dass der Verbraucher bereit ist, Honorare zu bezahlen.

Angenommen Rüdiger Falken braucht, um ein Einkommen in Höhe von 100.000 Euro zu erzielen 200.000 Euro Umsatz, der Anteil der Verbraucherberatung macht 50 Prozent aus und wir gehen vom niedrigsten Honorar in Höhe von 125 Euro aus: 50 Prozent von 200.000 Euro = 100.000 EUR / 125 Euro = 800 Stunden / acht Stunden pro Tag = 100 Tage / Fünftagewoche ergibt 20 Wochen Verbraucherberatung im Jahr.

Von diesen 20 Wochen ist dann noch der Anteil abzuziehen, der für die Rentenberatung anfällt. Auf die eigentliche Versicherungsberatung von Verbrauchern werden dann wohl zwischen fünf und 15 Wochen im Jahr anfallen. Ob man dann noch davon sprechen kann, dass der Verbraucher die Honorarberatung annimmt, muss jeder für sich entscheiden.

Die ganze Diskussion ist sehr ideologisch aufgeladen. Für mich gibt es nichts Naiveres, als Verbraucherschutz an formellen Kriterien wie der gewerberechtlichen Zulassung festzumachen. Bei einem Beratungsfehler bieten alle den gleichen Verbraucherschutz, gleich ob Berater, Makler oder Vertreter.

Wer den Versicherungsschutz seiner Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung nicht verlieren möchte, darf nicht eingestehen, fehlerhaft beraten zu haben.

Christoph König

c.koenig.kn@googlemail.com

zum Artikel: „Verbraucher sind zur Honorarzahlung bereit”.

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