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Zusätzlicher Beratungsaufwand für den Makler

5.7.2018 – Dass die Aufsicht im Sinne des Kunden prüft, mag ja als Lippenbekenntnis erst einmal stimmen, doch wie ist das mit den Bewertungsreserven? Es kommt ja kein Neugeschäft hinzu. Und wie verhält es sich mit der Zinszusatzreserve? Wird diese also abgebaut und an die Bestandskunden ausgezahlt oder versickert diese in London, Hannover, Triest?

Wie verhält es sich mit den abgeschlossenen Optionen? Zum Beispiel Nachversicherungs-Optionen, Pflegeoptionen und Ähnliches: Werden diese zukünftig zu überteuerten Preisen und schlechteren Konditionen angeboten? Es gibt ja keine Konkurrenz mehr!

Wie wird es sich zukünftig mit laufenden und neuen Schadensfällen und deren Abwicklung verhalten (Berufsunfähigkeit, Todesfallleistungen, Ablaufleistungen, Renten, Überschussbeteiligungen und so weiter)? Es wäre schön, wenn die Aufsicht sich hierzu auch zuständig fühlte und ihre belastbaren Aussagen träfe.

Welcher Makler kann denn heute noch guten Gewissens Generali-Produkte verkaufen? Vielleicht findet man es morgen opportun, irgendeine Sparte zu verticken, die Abteilung für betriebliche Altersversorgung zum Beispiel oder die Dialog oder Cosmos. Wer ersetzt dem Makler den Mehraufwand, der ihm durch die zusätzliche Beratung jetzt beim Kunden entsteht? Wenn der Makler schon zum Kunden geht, sollte er überlegen, ob er denn nicht den gesamten Bestand umdeckt.

Helmut Geduldig

helmut.geduldig@t-online.de

zum Artikel: „Generali Leben wird nun doch verkauft”.

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