10.4.2002 – Der oben genannte Artikel im Versicherungsjournal verunsichert und klärt nicht auf. Genau zum Thema Garantierente habe ich vor ca. einem Monat das kostenlose Bürgertelefon des BMA (0800 1515150)befragt.
Hier wurde die klare Aussage getroffen, dass die Rentenzahlung an den überlebenden Ehepartner beim Produkt Rentenversicherung mit Garantiezeit förderunschädlich sei. Bevor hier zusätzliche Verunsicherung betrieben wird, sollte die Klärung zwischen BMA und BMF zu den unterschiedlichen Positionen abgewartet und angemahnt werden.
Die sogenanten Experten der Verbraucherzentralen sind meines Erachtens nicht für eine sachgerechte und emotionslose Klärung zu gebrauchen.
Manfred Schirrmeister
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