19.7.2019 – Wer einen selbstständigen IT-Berater beschäftigt, um die eigene Homepage neu gestalten zu lassen, ist zu Abgaben an die Künstlersozialkasse verpflichtet, wenn der IT-Berater ein Einzelkaufmann ist. Wenn dieser eine GmbH hat, ist der Auftraggeber nicht abgabenpflichtig.
Es wäre schön, diese Vorschriften analysieren zu lassen, damit man nicht in diese Abgabenfalle rutscht. Die Begründung für diese „Logik” bekam ich von amtlicher Seite nicht.
Prof. Heinrich Bockholt
zum Artikel: „Künstlersozialabgabe für 2020 festgesetzt”.
Frank J. Kontz - Vermeidung der Künstlersozialabgabe ist im Ergebnis nicht möglich. mehr ...
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