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Zum „Versicherungskäse“ beim BdV

28.2.2020 – Verbraucherschutz ist wichtig, Verbraucherschutz muss sein. Es ist auch nicht zu widersprechen, dass es unsinnige und teilweise überteuerte Versicherungen gibt.

Es muss aber die Frage gestellt werden, warum ein Verbraucherschützer gleichzeitig über seine 100-prozentige Tochter als Versicherungsvertreter und Versicherungsberater unter der gleichen Anschrift tätig ist.

Betrachtet man dann einmal den Rahmenvertrag der 100-Prozent-Tochter, die BdV Mitgliederservice GmbH, so stellt man fest, dass diese eine in der Versicherungswirtschaft völlig unübliche jährliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 8,00 Euro pro Vertrag erhebt. Ist das nicht der „Versicherungskäse“ des Jahres?

Hubert Gierhartz

Gierhartz1950@t-online.de

zum Artikel: „BdV sucht das schlechteste Versicherungsprodukt des Jahres”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Verbraucherschutz · Versicherungsberater · Versicherungsvertreter
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