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Zum Bestandteil des Notarvertrags machen

26.7.2019 – Ich empfehle jedem Hauskäufer, dass die Frage der Gebäudeversicherung Bestandteil des Notarvertrags wird, denn – gleich, wie es geregelt wird – dies verhindert genau solche Überraschungen. Das Sonderkündigungsrecht bleibt dem Erwerber erhalten.

In meinem eigenen Kundenbestand ist ein solcher Fall schon mal aufgetreten und der Käufer wurde von mir und nicht von meinem Kunden (Verkäufer) informiert. Die Überraschung war groß. Ein Schaden ist zum Glück nicht entstanden.

Oliver Henkel

o.henkel@finanzgruen.de

zum Artikel: „Überraschung: Ohne Versicherungsschutz nach Hauskauf”.

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Gebäudeversicherung
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