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Zu solchen Prozessen kommt es mit Basisprodukten in der PHV

6.7.2018 – Zu solchen Prozessen kommt es regelmäßig nur dann, wenn die Eltern nicht oder nur mit Basisprodukten in der PHV versichert sind. Denn bei weitergehenden Privathaftpflicht-Versicherungen wird die Frage der Deliktunfähigkeit (nicht nur bei Kindern!) ebensowenig geprüft, wie die Frage der Aufsichtspflicht-Verletzung der Eltern oder Aufsichtspflichtigen, sofern der Versicherungsnehmer das wünscht.

In unserem Beratungsalltag unter anderem wird dieser Punkt daher immer thematisiert und fast ausnahmslos werden dann die „besseren PHV” abgeschlossen. Dadurch wurden schon viele Streitigkeiten durch eine Zahlung der Versicherer beigelegt und der Nachbarschaftsfriede erhalten.

Andreas Reissaus

reissaus@gmx.de

zum Artikel: „Kratzer am Lack – wer haftet?”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Aufsichtspflicht · Privathaftpflicht
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