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Zu lange Wartezeiten

4.6.2019 – Das Ombudsmann-Prinzip wäre und ist tatsächlich ein vorteilhaftes System, um Konflikte in der Regel schnell und kostengünstiger als vor Gericht zu klären. Allerdings wird es seitens der Beteiligten dann in Frage gestellt, wenn die Bearbeitung eines vorgelegten Konfliktes mehr als 14 Monate andauert und danach immer noch keine Stellungnahme vorgelegt wird.

So geschehen in einem konkreten Fall im Bereich der privaten Krankenversicherung bezüglich einer konfliktträchtigen Tagegeldanfrage. Hier warten die Versicherungsnehmerin wie auch der Anbieter seit 14 Monaten auf eine Stellungnahme seitens der Ombudsstelle und haben immer noch keinen Bescheid erhalten.

Es sei auch darauf verwiesen, dass dieses System grundlegend auf der Freiwilligkeit aller Beteiligten beruht und es jeder Konfliktpartei freisteht, unabhängig einer Anfrage bei der Ombudsstelle gleich den gerichtlichen Entscheid zu suchen. Bei derart erlebten Wartezeiten wäre selbst der Gerichtsentscheid schneller zu einem Ergebnis gekommen.

Hans-Jürgen Kaschak

info@veka-online.de

zum Leserbrief: „Schlichtungsstelle ist mit Sicherheit ein Erfolgsmodell”.

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