Zeitlich betrachtet mehr als suspekt

15.8.2019 – Gewisse Restzweifel, die für eine Versorgungsehe sprechen, bleiben dennoch. Es ist zwar verständlich, dass man nach dem Tod eines nahen Familienangehörigen nicht gleich heiraten will. Dass dabei allerdings drei Jahre verstreichen müssen und dann wenige Tage vor dem Tod des Ehemannes geheiratet wird, mutet seltsam an.

Bei Unfall oder anderen plötzlichen und unvorhersehbaren Todesursachen wäre dem Gerichtsurteil zweifellos zuzustimmen. Jedoch ist das Tumorleiden sicher nicht am Tag nach der Heirat entstanden, sondern dürfte vielmehr schon über einen längeren Zeitraum bestanden haben. Die Heirat wurde vermutlich dann beschlossen, als feststand, dass es keine Heilungschance mehr gab.

Interessant wäre noch gewesen, wie die Witwe es begründet hat, erst drei Jahre nach dem Tod ihres Vaters und vier Tage vor dem Tod ihres neu vermählten und definitiv schon lange schwerkranken Ehemannes ihre Hochzeitspläne umzusetzen. Zeitlich betrachtet mehr als suspekt.

Nicola Kerler

kerlerversmakler@t-online.de

zum Artikel: „Versorgungsehe oder Liebesheirat?”.

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