Zahlbeitrag kann auch über die aktuelle Bruttoprämie hinaus steigen

31.8.2022 – Der Zahlbeitrag kann auch über die aktuelle Bruttoprämie hinaus steigen. Nämlich aufgrund des Prämienanpassungsrechts gemäß § 163 VVG, mit Treuhänderzustimmung bei gestiegenem Leistungsbedarf.

Es sei denn, der Versicherer hätte bedingungsgemäß die Anwendung des § 163 VVG ausgeschlossen. Und genau deshalb von Beginn an einen höheren sicheren Bruttobeitrag kalkuliert, bei davon dann umso höherem Spread zum Nettobeitrag.

Allerdings kann die Aufsichtsbehörde auch dann gemäß § 314 VAG die Leistungen bei gleicher Prämie herabsetzen, wenn der Versicherer sonst dauerhaft nicht in der Lage wäre, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Dies dann auch für bereits laufende Berufsunfähigkeitsrenten.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Brutto-Netto-Spread bei BU-Tarifen: Je kleiner, umso besser?”.

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