21.1.2019 – Als Feministin begrüße ich diese Einstellung zum Thema Frauen und Berufstätigkeit absolut. Und es ist ein gesellschaftliches Unding, dass Töchtern und Schwiegertöchtern mit der moralischen Keule die kostenlose Pflegeleistung abverlangt wird.
Sofern aber – wie in diesem Fall – eine arbeitslose und offenbar noch nicht vermittelte Person (und zwar egal ob Frau oder Mann) sich für die Pflege einer pflegebedürftigen Person entscheidet und deshalb Hartz IV gekürzt bekommt, ist das zutiefst unsozial.
Die Alternative könnte sein, der arbeitslosen Person eine Fortbildung zur Pflegekraft anzubieten und sie vor allem für die Pflegetätigkeit ordentlich zu bezahlen. So wären gleich mehrere Aspekte erfüllt – zum Beispiel Weiterbildung, Bezahlung und Sicherung der Rentenansprüche und damit einhergehende Würdigung der Pflegeleistung.
Gabriele Fenner
zum Leserbrief: „Umdenken, wenn es um die soziale Verantwortung von Frauen geht”.
Peter Schramm - Diskriminierung von Frauen weitet sich auch auf diese Berufstätigkeit aus. mehr ...
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