19.9.2002 – Auch wir als Maklerunternehmen sind von der Kündigungswelle der WüBa betroffen.
Wenn jetzt noch einer der nicht betroffenen Makler Geschäft bei der Wüba zeichnet, dann ist das für uns und andere Kollegen unverständlich und schon fast als grob fahrlässig zu bezeichnen.
Franz K.Kern
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