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Wohl des Kunden ist maßgeblich für die Produktauswahl

22.9.2017 – Was bedeutet eigentlich Unabhängigkeit? Laut Wikipedia steht Unabhängigkeit beispielsweise für „Autonomie: den Zustand der Selbständigkeit und Selbstbestimmung”, „Souveränität: die Fähigkeit einer Person zu ausschließlich rechtlicher Selbstbestimmung”.

Der Duden verwendet folgende Synonyme für die Definition der Unabhängigkeit: „Eigenständigkeit, Eigenverantwortlichkeit, Freiheit, Selbständigkeit, Souveränität, Ungebundenheit et cetera”.

Für die Unabhängigkeit eines Versicherungsmaklers sind ausschlaggebend: keine Konzernzugehörigkeit, damit unabhängig von Vertriebsvorgaben und nicht weisungsgebunden; volle Haftung für die Empfehlung einer Versicherungslösung; Sachverwalter seiner Mandanten, bestätigt durch höchstrichterliche Entscheidung (Bundesgerichtshof, 41. Zivilsenat, Entscheidungsdatum: 22. Mai 1985, IVa ZR 190/83).

Die oft zitierten Interessenskonflikte gibt es in jeder Branche: Pharmabranche (Einladung von Ärzten zu Veranstaltungen); Ärzte (Operation notwendig?); Politiker (Beispiel Gerhard Schröder und Ronald Pofalla) et cetera. Es kommt doch immer auf die Menschen an und nicht auf den Berufszweig.

Ein langfristig orientierter Berater sollte doch immer das Wohl seiner Mandanten im Auge haben und nicht den kurzfristigen Profit. So gibt es beispielsweise Kfz-Versicherungs-Gesellschaften, die zahlen unterschiedliche Courtagesätze. Wenn das Preis-Leistungs-Verhältnis bei der Gesellschaft mit geringerer Courtage besser ist, dann ist das maßgeblich für die Produktauswahl!

Axel Götz

axel.goetz@gsfranken.de

zum Artikel: „Pro und Contra zur Unabhängigkeit des Maklers”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Bundesgerichtshof · Maklercourtage · Preis-Leistungs-Verhältnis
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