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Wohl des Kunden auch in der Ausschließlichkeit

22.9.2017 – Dem Inhalt der Zuschrift des Leser kann man nur zustimmen. In gleicher Weise nehme ich als selbstständiger Ausschließlichkeits-Vertreter meine Verantwortung wahr und vermittle meinen Kunden auch nur Produkte, die ich gewissenhaft empfehlen kann.

Das dokumentiere ich auch im Beratungsprotokoll. Das führt konkret dazu, dass ich zum Beispiel einen teuren Kfz-Tarif für Anfänger nicht vermittle, statt dessen aber die fehlende (im Spitzenbereich des allgemeinen Preis-Leistungs-Spektrums befindliche) Privathaftpflicht empfehle.

Insofern bin ich im Gegensatz zu Maklern zwar formal nicht unabhängig, lebe in meiner täglichen Praxis jedoch diese Unabhängigkeit. Und damit schaffe ich auch eine hohe Kundenzufriedenheit.

Rolf Kischkat

rolf.kischkat@empfohlene-versicherungen.de

zum Leserbrief: „Wohl des Kunden ist maßgeblich für die Produktauswahl”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Beratungsprotokoll · Kundenzufriedenheit · Privathaftpflicht
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