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Wird hier mit zweierlei Maß gemessen?

3.12.2018 – So wie der Sachverhalt geschildert wird, bleibt die Entscheidung ziemlich unverständlich.

Einkommen ist aus meiner Sicht immer „verdient”. Daher kann eine Entschädigung (für einen Unfall) auch nicht 'verdient' werden. Dass sich die Arbeitsagentur immer wieder vor möglichen Zahlungen "drücken" möchte, kann man verstehen.

Aber in diesem Fall? Es bleibt doch die Frage, weshalb "Sozialbetrug" in ungleich anderer Höhe – jahrelang – "unbemerkt" bleibt, aber eine "Entschädigung" nicht. Wird hier mit zweierlei Maß gemessen?

Ulrich Schilling

u.g.a.schilling@t-online.de

zum Artikel: „Wenn eine Invaliditätsleistung als Einkommen gilt”.

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