19.10.2020 – Hallo Herr Schramm, wenn ich bösartig wäre, würde ich zwischen den Zeilen Ihres Kommentares lesen. Sie haben sicherlich Recht, dass man es so wie von Ihnen beschrieben, hätte darstellen können.
Was aber nun, wenn der tatsächliche Sachverhalt so nun mal war, wie bei Gericht durch den Versicherungsnehmer und dessen Anwalt erklärt?
Ich bin als Makler auch zur Wahrheit verpflichtet! Hier stellt sich aber die Frage, ob der Makler seinen Aufklärungspflichten nachgekommen ist oder überhaupt hätte nachkommen können, falls er von dem jahrlelangen Zustand keine Kenntnis hatte. Ich finde Ihren Kommentar leider sehr grenzwertig.
Bernd Krone
zum Leserbrief: „Nicht genutzte Gebäude zu jeder Jahreszeit kontrollieren”.
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