27.1.2020 – Wie schon beim Löschwasserschaden in der unteren Wohnung durch Brandursache in der darüberliegenden Mietwohnung, wurde der Falsche verklagt.
Einen Wasserschaden – wie den geschilderten – reguliert zunächst einmal der Wohngebäudeversicherer vertreten durch den Eigentümer. Und der Wohngebäudeversicherer hat die Haftungsfrage (grob fahrlässig oder nicht) mit dem Verursacher zu klären.
Der Eigentümer hat den Anspruch auf Regulierung des Schadenfalles. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die mit der Angelegenheit betrauten (Fach-)Anwälte sich im Versicherungswesen beziehungsweise Recht sich nur unzureichend auskennen.
Rolf Kischkat
rolf.kischkat@empfohlene-versicherungen.de
zum Artikel: „Teurer Tapetenwechsel nach Wasserschaden”.
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