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Wie sieht es bei der Hinterbliebenenrente aus?

20.10.2005 – Ich möchte anmerken, dass der Hinweis „Kapitalzahlung nun steuerlich bestraft" ausschließlich auf die Rentengarantiezeit zu beziehen ist. Ist eine Hinterbliebenenrente vereinbart, so kann diese durchaus auch weiterhin vor Fälligkeit der ersten (Hinterbliebenen-) Rente mit einer Kapitalzahlung abgefunden werden.

Dietmar Ernst

dietmar.ernst@neueleben.de

zum Artikel:„ Explosives BMF-Schreiben zur Betriebsrente ”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Betriebliche Altersversorgung · Grundrente · Hinterbliebenenversorgung · Rente · Senioren
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