13.1.2020 – Das hat schon ein herbes Gschmäckle: Gemäß dem „Sachwalter-Urteil” des BGH vom 22. Mai 1985 soll ein Versicherungsmakler unabhängig und nur zum Wohl seiner Kunden handeln – auch gegenüber Produktgebern.
Wie soll das de facto gehen, wenn der Makler einem Produktgeber gehört (übrigens ohne, dass dies auf der Website des Maklers deutlich zum Ausdruck kommt)?
Prof. Dr. Hans Jürgen Ott
zum Artikel: „R+V will Vertrieb für eigenen Online-Makler ausbauen”.
Hans-Jürgen Kaschak - Gründe, warum ein Makler zum Lakaien der Anbieter mutiert. mehr ...
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