27.4.2004 – Mit dem Artikel "Provisionsabgabe als Kundenrabatt" scheint zwar die steuerliche Betrachtung aus Kundensicht geklärt, bleibt jedoch die Frage, ob der Vermittler, diese wiederum als Ausgabe, in welcher Form auch immer, absetzen kann.
Weiter wäre zu klären, inwieweit diese Art der "Rabattgewährung" wettbewerbsrechtlich Stand hält, weil sich letztlich hiermit ein Vorteil erkauft wird.
Gunter Liebhardt
versicherungsmakler@freenet.de
zum Artikel: „Provisionsabgabe als Kundenrabatt”.
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