Wie auch der normale Vermittler für gemachte Aussagen haften

25.10.2018 – „Durch Glättungsmechanismen und Sicherheitspuffer sollen mögliche Ausschläge am Kapitalmarkt abgefedert werden“. Wie transparent wird dieses Geschehen sein?

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Meines Erachtens nach sollte es bis ins Detail bereits mit der Beratung zur Antragsstellung sowohl dem Arbeitgeber (AG) als auch dem (beide bisher noch nicht „gezwungenen“) Arbeitnehmer (AN) bekanntgemacht und bis zur Verständlichkeit durch den Vermittler erläutert und auch so dokumentiert werden.

Im Vertragsverlauf sollte dem Kunden in Form einer Extraabrechnung eine durchgeführte Glättung oder ein Sicherheitspuffer mit dem Nachweis des Verbleibs des Geldes vor dem Vorgang mit dem Recht des Widerspruches durch den AG/VN zur Verfügung gestellt werden.

„Auch in Jahren mit einer negativen Wertentwicklung am Kapitalmarkt kann eine positive Rendite ausgewiesen werden“, sind sich die Macher der neuen Betriebsrente sicher. Für die Aussage des bis dato unbekannten „Macherkreises“ sollte dieser namentlich bekanntgemacht werden und letztendlich wie auch der normale Vermittler dafür haften.

Thomas Oelmann

thomas.oelmann@gmx.com

zum Artikel: „„Die Deutsche Betriebsrente“ geht an den Start”.

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Betriebliche Altersversorgung · Zinsen
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