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Wert des Produkt-Informationsblatts noch nicht erkannt

5.2.2021 – „Manche Märkte fänden das IPID ein nützliches Instrument, andere meinten, dass ‚der minimale Nutzen‛ für Konsumenten den Zusatzaufwand für die Versicherer nicht rechtfertige.”

Meines Erachtens hat man den Wert des Produkt-Informationsblatts (IPID) noch nicht erkannt. Wenn zum Beispiel der Versicherer dort nicht erwähnt, dass der Einschluss grobfahrlässig verursachter Schäden nicht für Sicherheitsvorschriften gelten soll, dann kann er sich meines Erachtens später auch nicht auf diese Einschränkung berufen.

Zur Prüfung einer Versicherungsschutz-Ablehnung gehört meines Erachtens immer ein Blick in das IPID.

Erwin Daffner

daffner@gmx.de

zum Artikel: „Was Versicherer an der IDD ändern wollen”.

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IDD · Ipid
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