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Wer soll einen denn mit was kontrollieren?

29.6.2018 – Was den Vorsitzenden des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) daran freut, dass „nur Eigenstudium” einer Erfolgskontrolle unterliegt, bleibt sein Geheimnis. Da kaufe und lese ich Fachbücher und Fachzeitschrift und verbringe – um mich selbst gut informiert und sicher zu fühlen – täglich mindestens ein bis zwei Stunden damit. Den Lernerfolg beweise ich mit zufriedenen Kunden, die sich fair und richtig beraten und unterstützt fühlen.

Wer soll mich dann mit was kontrollieren? Liest der Kontrolleur – wer auch immer dazu auserkoren wird – vorher alle Bücher, die ich gelesen haben? Oder soll ich Jahr um Jahr eine Prüfung ablegen, obwohl meine Zulassung doch unstrittig ist?

Stattdessen würde ich mich besser monatlich circa zwei Mal in irgendwelche Produktanbieter-Web- oder Telefon-Seminare einloggen und während die ihre Werbung abspulen, meine Korrespondenz erledigen. Zum Abschluss bekomme ich dann eine Teilnahmebestätigung und die Eintragung bei „gut beraten“ – kostenfrei und wertlos (für meine Kunden) obendrauf.

Hatte gestern noch meine zuständige IHK befragt. Die verweisen mich auf einen Link zum Referentenentwurf und auf die Notwendigkeit zur Weiterbildung. Die Beantwortung meiner konkreten Frage nach Inhalten, Normen und Nachweisen blieb man schuldig.

Merkt eigentlich niemand, wie uns die Versicherungs-Unternehmen, die Aufsichtsbehörden, der Gesetzgeber und die eigenen Berufsverbände für so dumm verkaufen, wie sie sich selbst bei der Richtlinienentwicklung anstellen?

Gabiele Fenner

gabriele.fenner@vsmp.de

zum Artikel: „Für 2018 gilt vermutlich die volle Weiterbildungspflicht”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsverband · Vermittlerverband · Weiterbildungspflicht · Werbung
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