Wer sich zwei Monate nicht um den Versicherungsschutz kümmert

30.7.2019 – Wer sich bei Eigentümerwechsel zwei Monate nicht um den Versicherungsschutz kümmert, braucht den Fehler nicht bei anderen suchen. Der Kläger würde doch sicherlich auch nicht zwei Monate nach einem Fahrzeugkauf mit dem Kfz fahren, ohne sich über den Versicherungsschutz zu informieren.

Michael Walter

info@fmswalter.de

zum Artikel: „Überraschung: Ohne Versicherungsschutz nach Hauskauf”.

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