Wer nun mangels rechtzeitiger ausreichender Vorsorge hilfebedüftig wird

13.1.2023 – Es gibt überhaupt keinen Grund, darüber nun erstaunt zu tun, dass die gesetzliche Rente den bisherigen Lebensstandard nicht sichert. Das hat sie niemals getan – und das wurde auch jedem, der davor die Ohren nicht verschlossen hat, seit vielen Jahrzehnten deutlich genug gesagt.

Auch die Auswirkung vieler Jahre höherer Inflationsraten konnte in früheren Jahrzehnten vor deren Rückgang ab den 1990er Jahren beobachtet werden, ist also auch nicht neu. Dennoch sagt man Betroffenen nun nicht: „Es gibt keinen Grund, dermaßen überrascht zu tun. Wenn Sie sich nicht um Ihre ureigensten Angelegenheiten kümmern, ist das wirklich Ihr Problem!“

Sondern wer nun mangels rechtzeitiger ausreichender Vorsorge hilfebedüftig wird, dem hilft der Staat, etwa durch Grundsicherung, Wohngeld und Heizkostenzuschuss. Das erlaubt ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben. Wenn auch nicht unbedingt auf dem Niveau eines früheren höheren Lebensstandards, wozu seinerzeit eben doch rechtzeitig die empfohlene private Vorsorge sinnvoll gewesen wäre.

Und wozu es hilfreich ist, nicht frühzeitig mit 63 oder 64 aus dem Arbeitsleben auszuscheiden, sondern noch bis 66 oder 67 erwerbstätig zu sein und diese Jahre weiter Rentenbeiträge einzuzahlen. Wer darauf freiwillig verzichtet, der darf allenfalls erwarten, dass ihm der Staat mit vorübergehendem Inflationszuschlag aushilft.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Rentenniveau bei 40 oder 53 Prozent? Debatte treibt seltsame Blüten”.

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Private Krankenversicherung · Rente · Sozialhilfe
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