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Wer muß Falschberatung nachweisen?

10.2.2004 – Dieser hier geschilderte Fall zeugt einmal mehr von der irren und verrückten Logik unserer Rechtsprechung und der so oft gepriesenen Gerechtigkeit deutscher Rechtsprechung. Irgendwie fällt einem dazu nichts mehr ein.

Besonders unglaublich ist die Tatsache, daß der Mann nachweisen muss, daß er falsch beraten wurde. Wenn ich recht informiert bin, muss der freie Vermittler, insbesondere MGA oder Makler in einem solchen Fall nachweisen, daß er keinen Fehler begangen hat, oder?

Es stellt sich da schon die Frage, warum wird in einem solchen Maße unterschieden. Beraten tun beide, die Bundesversicherungsanstalt und der freie Vermittler. Ist der Kunde nun König oder doch nicht so ganz?

Mich würde einmal interessieren, wie die selben Richter entschieden hätten, wenn es nicht die Bundesversicherungsanstalt, sondern ein freier Vermittler gewesen wäre, dem der Vorwurf der Falschberatung gemacht worden wäre.

Der hätte ohne entsprechende Dokumentation ganz schön alt ausgesehen. Das alles ist ein einziger Witz!

Axel Mast

Axel-Mast@t-online.de

zum Artikel: „Zu Unrecht gezahlter Beitrag ist verloren“.

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