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Wer im Kollektiv spart, gibt die Verfügungsgewalt über sein Geld auf

6.7.2018 – Was war denn das für eine „wissenschaftliche” Untersuchung? 50.000 Euro steuerfreie Einmalzahlung gegenüber 200 Euro steuerpflichtige laufende Rente aus dem Versicherungskollektiv. Das heißt, ein 67-jähriger Mann müsste mindestens 87 Jahre alt werden, um das eingezahlte Kapital zu verbrauchen. Nach den amtlichen Sterbetafeln hat er aber „nur” eine Lebenserwartung von noch zwölf bis 15 Jahren.

Wer garantiert denn, dass diese Renten nicht auch einmal sozialversicherungs-pflichtig werden, wie die Leistungen aus der Direktversicherung? Sparen im Kollektiv bedeutet: Ich geben die Verfügungsgewalt über mein Geld auf. So kann jederzeit ohne meine Zustimmung der Versicherer gewechselt werden, die Aufsicht prüft wohlwollend.

Kein Vertrag kann geändert werden ohne Zustimmung beider Vertragspartner, in der Versicherung geht das. Welcher schwachbrüstige Versicherer dann der Partner ist, prüft die Aufsicht dann scharf (siehe die Vorgänge um die Generali Lebensversicherung).

Daher die Empfehlung: Beiträge für Risikoabsicherungen immer zur Versicherungs-Gesellschaft, Sparvorgänge, Kapitalanlagen, Entsparvorgänge niemals in ein Kollektiv.

Helmut Geduldig

helmut.geduldig@t-online.de

zum Artikel: „Wenn Vorsorge fällig wird: Einmalzahlung oder Verrentung?”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Direktversicherung · Lebenserwartung · Lebensversicherung · Rente · Sterbetafel
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