Wenn Pflegetagegeld schwer vermittelbar ist, dann Pflegerente

9.10.2020 – Auch der Rentenbeginn liegt mit Alter 67 für einen 30-Jährigen weit in der Zukunft. Dennoch sind Lebensversicherungs-Vermittler durchaus fähig, auch Jüngere von einer privaten Rentenversicherung zu überzeugen.

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Wenn also die PKV-Experten eine Pflegezusatzversicherung nicht gut verkaufen können, dann sollten doch die LV-Vermittler in der Lage sein, zusätzlich zu einer Altersrente auch eine Pflegerenten-Zusatzversicherung zu vermitteln. Deren Beiträge sind so sicher kalkuliert, dass die Beiträge garantiert sind, und ab Altersrentenbeginn entfallen.

Dynamikanpassung bis zum Ende der Beitragszahlungsdauer ist üblich – bis zu zwei hintereinander können auch ausgesetzt werden. Durch Kosten-, Zins- und Risikoüberschüsse steigt die Leistung zusätzlich – auch nach Beitragsfreiheit und im Pflegefall, statt in der PKV lebenslang die Beiträge.

Anders als in der Pflegetagegeld-Versicherung wird eine Herabstufung nicht gemäß KVAV als Teilstorno mit teilweisem Wegfall der aufgebauten Deckungsrückstellung behandelt, sondern diese wird voll für eine beitragsfreie Pflegerente angerechnet, sogar bei völliger Beitragsfreistellung. Und bei vollständiger Kündigung verfällt das Kapital auch nicht wie bei Storno in der PKV, sondern es wird ein Rückkaufswert ausgezahlt.

Eine Pflegerentenversicherung kann auch als Einmalbeitrag abgeschlossen werden, zum Beispiel finanziert aus einer fälligen Lebensversicherung. Wenn also Pflegetagegeld schwer vermittelbar ist, dann eben besser Pflegerente.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Ausgerechnet die PKV-Experten finden keine Lösungsansätze?”.

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