Wenn Männer Recht sprechen

3.9.2019 – Das Urteil scheint mir darauf zurückzuführen sein, dass in den entscheidenden Instanzen nur wenig Frauen Recht sprechen. Immerhin war die Frau 13 Jahre im Unternehmen beschäftigt.

Üblich sind Leistungen nach Dauer der Betriebszugehörigkeit unabhängig vom Eintrittsalter. Richtig ist, dass aufgrund von stärkerer Familienorientierung statistisch betrachtet Frauen deutlich längere Unterbrechungen in der Erwerbsbiografie aufweisen als Männer. Deshalb ist die durchgängige Rechtsprechung in diesem Fall skandalös.

Es ist nicht Sache von Richtern, Vorgaben zu machen, wann Eltern wieder ins Erwerbsleben zurückzugehen haben. Es wird Zeit, entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die an die Unverfallbarkeits-Regelung in der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung angelehnt sind.

Konkret: Eine Zusage ist verbindlich, wenn die Beschäftigten mindestens fünf Jahre im Unternehmen beschäftigt sind. Andere Regelungen sollten gesetzlich ausgeschlossen werden.

Oliver Ginsberg

o.ginsberg@tetrateam.de

zum Artikel: „Ausgrenzung von Älteren muss nicht diskriminierend sein”.

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Altersversorgung
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