20.7.2018 – Danke an den Leser für die Richtigstellung. Allerdings eine kleine Anmerkung noch zu dem Thema „Schulterblick”, denn ich stimme hier nur bedingt zu. Wenn sich ein Fahrradfahrer auf der rechten Straßenseite befindet und nach links abbiegen will, ist ihm auch ein Schulterblick zu empfehlen, um einen Zusammenprall mit einen Auto(fahrer) zu vermeiden.
Was mich schon einmal aufregt, ist, wenn der Radfahrer ohne Schulterblick auf die linke Seite der Spur wechselt und als Ersatz für diesen den ausgestreckten linken Arm nutzt. „Achtung, hier kommt der mit geringenen Betriebsgefahr.” Wobei ich allerdings zugebe, dass ich das Anzeigen eines Abbiegvorganges eines Radfahrers rot im Kalender vermerken könnte, ohne dass mir diese Farbe in den nächsten Jahren ausgehen würde.
Rainer Weckbacher
zum Leserbrief: „Ein Unfall durch Abbiegen geht normalerweise zu Lasten des Abbiegenden”.
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