Wenn der Staat nicht schützen kann, sollte er haften

19.12.2017 – Schon möglich, dass (relativ) geringe „Strafen” für Gewaltverbrechen (was muss eigentlich geschehen, bis ein „Unbescholtener” für eine gewisse Zeit im Knast „verschwindet“ (denn „resozialisieren“ steht da vermutlich weniger im Vordergrund)) posttraumatische Störungen verursachen. Und wenn der Staat schon vor solchen Exzessen nicht schützen kann, sollte er haften – Regress ist ja möglich.

Ulrich Schilling

u.g.a.schilling@t-online.de

zum Artikel: „Von den rechtlichen Folgen einer doppelten Demütigung”.

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