Wenn der Begriff „fair” ad absurdum geführt wird

22.2.2021 – Wenn man sich die doch recht übersichtlichen „Studienunterlagen” anschaut, kommt man aus dem Staunen gar nicht mehr heraus. Hier nur zwei Beispiele: 1. Das subjektive Empfinden des Kunden zur Schadenentscheidung des Versicherers entscheidet über die Frage, welcher Versicherer fair reguliert. Anmerkung: Lehnt also ein Versicherer einen Schaden ab, weil er nicht versichert war, ist das zwar objektiv richtig und fair, aus Kundensicht aber wahrscheinlich „schlecht” (unfair).

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2. Das subjektive Empfinden der Panelteilnehmer zur Schadenentscheidung des Versicherers wird immer wieder gewertet, da der Kunde ja nach Schadenereignissen der letzten drei Jahre gefragt wird und seit 2018 ja bereits vier Auswertungen erfolgten. Anmerkung: Da es doch relativ selten vorkommt, dass Kunden immer wieder in der gleichen Sparte von Schäden betroffen sind, ohne dass der Versicherer kündigt, fließt durch die angewandte Methodik die subjektive Einschätzung des Kunden aus einem Schadenereignis gleich in mehrere Auswertungen ein.

Fazit: Das Wort „fair” wird im deutschen Sprachgebrauch in der Regel mit „gerecht” gleichgesetzt. Das wird mit dieser Methodik ad absurdum geführt. Die „Untersuchung” wird dann wohl doch eher dem Verkauf von Werbesiegeln durch die Autoren dienen sollen. Das ist natürlich alles durch Meinungsfreiheit deckt, trägt aber nur zur Fehlleitung der Verbraucher bei.

Martin Seichter

info@seichter-services.de

zum Artikel: „Welche Haftpflichtversicherer besonders fair regulieren”.

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