28.4.2004 – Leider sagt der Artikel nichts darüber aus, ob trotz der steuerfreien Zuwendung an den Kunden die Abgabe der Provision von der Steuer abgesetzt werden kann. Wenn das nicht der Fall wäre, würde der Vermittler versteuertes Geld weitergeben.
Hoffentlich verkalkuliert sich da nicht der Eine oder Andere. Im übrigen finde ich die Weitergabe von Provision an Kunden eine Unsitte. Bekommen diese Kunden eigentlich von Ihrem Steuerberater (Rechtsanwalt) von deren Honorar auch Rückerstattungen?
Jeder Vermittler, der Provisionen an Kunden weitergibt sollte sich überlegen, ob er sich selbst und der Branche damit nicht einen Bärendienst erweist!
Thomas Bethke
zum Artikel „Provisionsabgabe als Kundenrabatt”.
Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.