Wegen 15 Euro wird ein deutsches Gericht bemüht

30.4.2020 – Selbstverständlich hält sich das Gericht an die klare Regel – und die besagt, dass es keine tagweisen Unterschiede in der Geschwindigkeits-Begrenzung gibt. Das muss man schlicht verstehen – vielleicht kann man es dann auch akzeptieren.

Wäre dem nicht so, dann müsste ja auch an einem „Brückentag” die Begrenzung wegfallen. Das ist dann aber nicht mehr für die Allgemeinheit nachvollziehbar.

Anstatt sich für den Kläger zu ereifern, möchte ich mein Entsetzen darüber äußern, dass jemand wegen 15 Euro ein deutsches Gericht bemüht. Allein das würde ich als Missachtung des Gerichts im moralischen (nicht faktischen) Sinne sehen.

Oliver Henkel

o.henkel@finanzgruen.de

zum Leserbrief: „Einsichtsfähigkeit, sich falsch verhalten zu haben, wird konterkariert”.

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