20.3.2018 – Hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) für seine Aussage einer fairen Verteilung zwischen Versicherten und Versicherern dafür gesorgt, dass Pensionsansprüche und Überschüsse-Ausschüttungen an Vorstände (w/m) und Mitarbeiter (w/m) dauerhaft im selben Verhältnis nach unten korrigiert werden, wie sie der Versicherten-Gemeinschaft „fair” zugemutet wird?
Bisher habe ich eine solche Aufforderung vom GDV nicht gelesen. Belege wären nicht schlecht, zumindest die Lieferung der GDV-Definition, was dieser unter „fair” verteilt versteht. Und der Nachweis in den Bilanzen der Versicherer ebenso.
Heute erhalten nicht wenige Versicherten nur noch die Garantieleistungen, also keine Boni und sonstige Goodies oben auf. Doch Letztere gibt es aufseiten der Versicherungsvorstände (w/m) und -mitarbeiter (w/m) immer noch, während der Vertrieb durch teilweise dramatische Senkung seiner einzigen Einnahmequelle ausgehungert wird – der andererseits das alles auch noch positiv verkaufen soll. Und Kunden?
Unter fairer Verteilung versteht der GDV (Lobby der Versicherungswirtschaft, nicht des Endkunden) also was?
Werner Jung
zum Artikel: „„Krise der Lebensversicherer geht voll zulasten der Versicherten“”.
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