Was soll für den Kunden passgenau sein?

30.4.2019 – Produkt passgenau: Was will man da „passend“ machen? Wer schätzt ein, was für den jeweiligen Kunden passgenau ist? Wie ist die Haftung des Einschätzenden gestaltet? Soll mit diesem Produkt die „eierlegende Wollmilchsau“ neu entdeckt werden? Soll der Kunde selbst entscheiden, was für ihn „passgenau“ ist?

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Fragen, die wohl nur die beantworten können, die an den Hebeln des Kapitalmarktes sitzen und die Entwicklungen selbst gestalten wie Aufsichtsräte, Gewerkschaftsvertreter in den Unternehmen, leitende Angestellte – kurz alle Insider, dann noch die Gestalter wie der Vermögenverwalter Black Rock und andere, die die Kapitalbewegungen steuern.

Was soll also für den Kunden passgenau sein? Oder sind die vielen Blätter einer standardisierten Beratung nicht auch wieder nur ein Abwälzen der eigenen Verantwortungslosigkeit auf den Kunden nach dem Motto: Selber Schuld, hast du Dummerchen ja selbst unterschrieben, damals vor 99 Jahren…

Aktie ist und bleibt spekulativ. Die Konstellation des Produktes dieses Bundesverbandes ist wieder einmal das Setzen sicherer Ausgaben (vier Prozent vom Lohn) gegen unsichere Einnahmen in Form eines Versprechens – also „passgenau“?

Thomas Oelmann

thomas.oelmann@gmx.com

zum Artikel: „Verbraucherschützer setzten in der Altersvorsorge auf Aktien”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersvorsorge · Steuern · Verbraucherschutz
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