Was soll denn dann alles als Vorschaden gemeldet werden?

18.11.2021 – Was soll denn dann alles hinsichtlich auch unversicherter sonstiger Schäden am Versicherungsort und Gebäude als Vorschäden gemeldet werden? Eine Glühbirne ist durchgebrannt. Ein Glas Rotwein umgefallen. Der Rasen ist bei Hitze vertrocknet. Die Katze hat den Vorhang zerfetzt. Und was man so in Haus und Grundstück über die gefragten fünf Jahre erleben kann, an Ereignissen, die irgendetwas in seinem Wert beeinträchtigt oder geschädigt haben.

Eventuell wäre es gar eine gute Idee, dies dann eng geschrieben auf 30 Seiten dem Versicherer zu vermelden und dabei den Überschwemmungs-Schaden durch Hochwasser zwischen der Glühbirne und der Katze auf Seite 27 einzuschieben, in der Hoffnung, dass der Sachbearbeiter oder auch eine eingesetzte KI dies dann gar nicht mehr bemerken. Ist das also wirklich so gemeint, wie es dort steht, oder wie sonst?

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Ersatzpflicht des Schadens spielt keine Rolle”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Elementarschaden · Private Krankenversicherung
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

WERBUNG
weitere Leserbriefe