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Was heißt hier „ideologisch unverdächtig”?

5.9.2017 – Sie annocieren das Interview wie folgt: „Ein ideologisch unverdächtiger Rechtsexperte antwortet im VersicherungsJournal-Interview”.

Wie kommen Sie zu der Beurteilung, dass ein lebenslang Beamteter, der schon immer für die Zwei-Klassen-Krankenversicherung plädierte und der noch heute als Emerit Beihilfe zu seinem Krankenkomfort-Paket erhält, „ideologisch unverdächtig” ist? Wenn alles, was vor Einführung unseres Grundgesetzes bestanden hat, nicht änderbar wäre, welch entsetzliche Vorstellung.

Und dass das die Bundesrichter am Bundesverfassungs-Gericht – allesamt selbst Nutznießer der PKV-Beihilfe-Regelung für Beamte – sich schwertun, einer Änderung zuzustimmen, liegt wohl auf der Hand. Hat aber mit der gebotenen Neutralität nichts und mit dem Anspruch auf soziale Gerechtigkeit schon gar nichts zu tun.

So wird es hoffentlich Aufgabe der Mehrheit der Bevölkerung werden, darüber zu entscheiden, wohin die Weichenstellungen in unserem Sozialsystemen in den nächsten Jahren gehen.

Gabriele Fenner

gabriele.fenner@vsmp.de

zum Artikel: „„Einheitsversicherung nicht im Einklang mit dem Grundgesetz“”.

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