25.4.2018 – Aus meiner Praxis: Habe die Altersvorsorge- und die Kranken- (Voll-) Vermittlung aufgrund der miserablen Bedingungslage seit Januar 2016 eingestellt. Alle Kunden sind diesbezüglich versorgt. Neukunden lehne ich ab.
Risikokunden sind soweit abgebaut. Alle Kunden haben im Sinne des Datenschutzes im Maklervertrag die zwischen uns geltenden Regelungen unterschrieben.
Vergleichsprogramme nutze ich nicht mehr, sondern habe mich im Sachgeschäft auf einige wenige Versicherer und einen Pool zurückgezogen (Kunden sind informiert).
Wo es geht, nutze ich zur Kommunikation die Möglichkeiten der E-Post. Ich nutze keine Cloud zur Datenspeicherung, sondern einen Stick, den ich bei Abwesenheit im Safe hinterlege. Der Stick wird nicht zum Kunden mitgenommen.
Ich arbeite mit niemanden zusammen und habe keine Mitarbeiter. Was also soll ich dokumentieren? Was will dieses Gesetz nun konkret von mir?
Thomas Oelmann
zum Artikel: „Eine missglückte Regulierung”.
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