3.6.2019 – Wenn ich das zur Debatte stehende Urteil richtig lese, dann wurde die Berufsgenossenschaft zur Leistung verurteilt. Der Anspruch war also rechtens.
Warum sollte man das Risiko auf die Individualversicherung übertragen? Damit aufgrund von Vertriebskosten der Schutz teurer wird?
Wie einfallsreich Versicherer sind, um sich vor einer Leistung zu drücken, ist bestens bekannt. Es gibt auch viele Klagen zur privaten Berufsunfähigkeits-Versicherung.
Es ist wohl jedem selbst überlassen, wie er in die Arbeit kommt. Sogar der Staat gewährt auf die Fahrtkosten Steuererleichterungen. Vielleicht gibt es ja bald Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter von Zuhause von selbstfahrenden Autos abholen lassen – um die Unfallgefahr zu mindern?
Erwin Daffner
zum Leserbrief: „Es handelt sich nicht um ein betriebliches Risiko”.
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