WERBUNG

Warum nicht Kalkulation nach Art der Lebensversicherung?

6.12.2018 – Die Steigerung der Unfallkosten mit dem Alter auf das bis zu etwa Vierfache kann ohne Weiteres durch die Kalkulation nach Art der Lebensversicherung mit einer Alterungsrückstellung – wie in der privaten Krankenversicherung üblich – von Anfang an einkalkuliert werden. Dann sind die Prämien als lebenslang konstant kalkuliert, mit Sterbetafel, im Alter steigenden Kopfschäden, Storno-Wahrscheinlichkeiten, Kosten und einem Rechnungszins.

Bei Veränderungen der Lebenserwartung oder der Leistungs-Inanspruchnahme werden die Beiträge angepasst und dabei auch die übrigen Rechnungsgrundlagen aktualisiert, inklusive Rechnungszins. Das ordentliche Kündigungsrecht seitens des Versicherers ist lebenslang ausgeschlossen.

Gemäß § 10 Absatz 4 VAG darf auch jeder private Krankenversicherer unselbstständige Zusatzversicherungen aus anderen Sparten – wie Unfall- und Lebensversicherung – im gleichen Vertrag für eine (meist besserverdienende) Person einschließen, mit oder ohne Alterungsrückstellung. Seit 1994 ist zudem die Spartentrennung in der Schadenversicherung – zu der PKV wie auch Unfallversicherung gehören – aufgehoben, außer wenn die sogenannte substitutive Krankheitskosten-Vollversicherung angeboten wird.

Reine PKV-Zusatzversicherer können also die Unfallversicherung in jeder Form auch selbstständig anbieten. Umgekehrt kann auch jeder Unfallversicherer Krankenversicherungen – mit oder ohne Alterungsrückstellung – anbieten, außer der substitutiven.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Ideen für die Unfallversicherung gesucht”.

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe
7.12.2018 – Dr. Wilhelm Margula zum Artikel „Ideen für die Unfallversicherung gesucht” mehr ...