6.12.2018 – Die Steigerung der Unfallkosten mit dem Alter auf das bis zu etwa Vierfache kann ohne Weiteres durch die Kalkulation nach Art der Lebensversicherung mit einer Alterungsrückstellung – wie in der privaten Krankenversicherung üblich – von Anfang an einkalkuliert werden. Dann sind die Prämien als lebenslang konstant kalkuliert, mit Sterbetafel, im Alter steigenden Kopfschäden, Storno-Wahrscheinlichkeiten, Kosten und einem Rechnungszins.
Bei Veränderungen der Lebenserwartung oder der Leistungs-Inanspruchnahme werden die Beiträge angepasst und dabei auch die übrigen Rechnungsgrundlagen aktualisiert, inklusive Rechnungszins. Das ordentliche Kündigungsrecht seitens des Versicherers ist lebenslang ausgeschlossen.
Gemäß § 10 Absatz 4 VAG darf auch jeder private Krankenversicherer unselbstständige Zusatzversicherungen aus anderen Sparten – wie Unfall- und Lebensversicherung – im gleichen Vertrag für eine (meist besserverdienende) Person einschließen, mit oder ohne Alterungsrückstellung. Seit 1994 ist zudem die Spartentrennung in der Schadenversicherung – zu der PKV wie auch Unfallversicherung gehören – aufgehoben, außer wenn die sogenannte substitutive Krankheitskosten-Vollversicherung angeboten wird.
Reine PKV-Zusatzversicherer können also die Unfallversicherung in jeder Form auch selbstständig anbieten. Umgekehrt kann auch jeder Unfallversicherer Krankenversicherungen – mit oder ohne Alterungsrückstellung – anbieten, außer der substitutiven.
Peter Schramm
zum Artikel: „Ideen für die Unfallversicherung gesucht”.
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