Warum nicht früher?

15.2.2008 – Der Leser Pechmann fragt zu Recht, warum der Hinweis auf die BGH-Urteile vom 12. Dezember 2007 nicht früher erfolgt ist. Hier die Antwort:

Der „Rechtsanwalt“, der die Klagen für den damals noch streitbaren Bund der Versicherten eingereicht und durch die Vorinstanzen gebracht hat (Axa: LG Köln + OLG Köln; Barmenia: LG Düsseldorf + OLG Düsseldorf) hat leider nicht früher von den erfreulichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs erfahren, denn dort – also vor dem BGH – durfte er den BdV nicht mehr vertreten.

Das bleibt dort den BGH-Anwälten vorbehalten Und weder diese noch der BdV haben den Prozessbevollmächtigten der Vorinstanzen informiert. Dies wiederum hat System:

Der BdV, der die Klagen noch unter seinem vorigen Geschäftsführer hatte erheben lassen, verfährt heute nach dem Motto „Kooperation wo möglich - Konfrontation wo nötig“.

Da die „Kooperation“ angenehmer und auch besser mit den zunehmend im Vordergrund des Interesses stehenden Gruppenversicherungen des BdV zu vereinbaren ist, findet die „Konfrontation“ nicht mehr statt. (Einzelheiten unter www.bundderverUNsicherten.de).

Folgerichtig hat es der BdV auch – soweit erkennbar – unterlassen, die Öffentlichkeit und damit die betroffenen Versicherten zu informieren.

Ich habe dies nachgeholt, so früh es mir möglich war.

Joachim Bluhm

RA@Bluhm-Hamburg.de

zum Leserbrief: „Die Fragestellung, die der BGH entschied ist nicht neu”.

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Bundesgerichtshof · Verbraucherschutz
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