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Warum ging deswegen ein Versicherer bis zum Bundesgerichtshof?

28.3.2023 – „[...] Nässeschäden, die durch undichte Fugen oder ebenerdige Duschen entstehen, sind in allen Tarifvarianten versichert[...]”. Warum ging deswegen ein Versicherer bis zum Bundesgerichtshof (BGH), um solche Schäden nicht mehr zahlen zu müssen? Jetzt müssen alle anderen Versicherer solche Schäden ausdrücklich einschließen. Vielleicht hat hier der BGH die Versicherungs-Bedingungen doch falsch ausgelegt.

„[...] und die Ausweitung der Leistungspflicht auch auf grob fahrlässige Verletzungen von Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften (mindestens 50 Prozent). [...]” „[...] In dieser Variante verzichtet die Waldenburger im Schadenfall auch auf den Einwand der grob fahrlässigen Verletzung von gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften.” Müssen jetzt Gebäude nicht mehr ausreichend beheizt werden, Fenster dürfen gekippt bleiben, Kerzen dürfen unbeaufsichtigt brennen?

Erwin Daffner

daffner@gmx.de

zum Artikel: „Elementarschutz immer öfter inklusive und eine erweiterte Definition von Überflutung”.

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AVB · Bundesgerichtshof
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